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Fördermittel-Finder · D · A · CH

Was ist aktuell offen?
Erst prüfen, dann beauftragen.

Land und persönliche Ausgangslage auswählen. Der Finder zeigt den wahrscheinlich richtigen Förderweg, aktuelle Grenzen und die zuständige offizielle Stelle.

01
Haushalt und GebäudeDer Schnellcheck bildet KfW 458 für private Wohngebäude ab.
02
Einkommen und KostenGemeint ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, nicht das Bruttoeinkommen.
DEStand 26.08.2026

Deutschland

Die KfW nennt 30 % Grundförderung. Je nach Einkommen, Familie und Heizungstausch kann der Zuschuss für Selbstnutzende bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erreichen. Für die erste Wohneinheit werden derzeit höchstens 28.000 € angesetzt.

Aktuelle KfW-Bedingungen
CHkantonal unterschiedlich

Schweiz

Beiträge hängen vom Standort des Gebäudes und vom kantonalen Programm ab. Das Gebäudeprogramm empfiehlt, zuerst die kantonale Energieberatung zu kontaktieren und das Gesuch in jedem Fall vor Baubeginn einzureichen.

Gebäudeprogramm öffnen
ATStand 26.08.2026

Österreich

Die bundesweite Förderungsaktion für Kesseltausch im Ein- und Zweifamilienhaus 2026 ist laut Umweltförderung beendet; neue Registrierungen sind derzeit nicht möglich. Bereits registrierte Vorhaben folgen dem bestehenden Verfahren.

Umweltförderung prüfen

Sichere Reihenfolge

Vier Schritte,
bevor Geld fließt.

  1. 01Programm prüfenLand, Region, Gebäude und Wärmequelle.
  2. 02Fachplanung einholenHeizlast, Auslegung und förderfähiges System.
  3. 03Antrag stellenFrist und erforderliche Bestätigung beachten.
  4. 04Erst dann startenZusage und Vertragsbedingungen dokumentieren.

KfW 458 seit 21. Juli 2026

Die Grundförderung beträgt 30 %. Für selbst genutzte Hauptwohnungen können ein Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % sowie ein gestaffelter Einkommensbonus hinzukommen. Ein minderjähriges Kind erhöht die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.

Der Finder begrenzt die berücksichtigten Kosten für die erste Wohneinheit auf aktuell 28.000 €. Mehrfamilienhäuser, WEG, Zusatzanträge und Finanzierung über die Ergänzungskredite 358/359 brauchen eine separate Prüfung.

Der Kanton entscheidet

In der Schweiz variieren Förderbeiträge und technische Anforderungen nach Kanton. Das Gebäudeprogramm empfiehlt, die kantonale Energieberatung vor Beginn des Bauvorhabens zu kontaktieren und das Gesuch zwingend vor Baubeginn einzureichen.

Für kleinere Anlagen bis ungefähr 15 kW kann das Wärmepumpen-System-Modul relevant oder vorgeschrieben sein. Seit 2025 ergänzt das Impulsprogramm die kantonalen Programme insbesondere bei größeren Anlagen und beim Ersatz bestimmter fossiler oder elektrischer Wärmeerzeuger.

Bund beendet, Länder prüfen

Die Bundesaktion „Kesseltausch 2026“ für private Ein- und Zweifamilienhäuser wird aktuell als beendet geführt. Das bedeutet nicht automatisch, dass jede Unterstützung entfällt: Die neun Bundesländer können eigene Programme und Fristen haben.

Wer bereits registriert ist, folgt dem bestehenden Verfahren. Wer neu plant, sollte vor einer Bestellung den offiziellen Status und die Landesförderung prüfen und sich keine Förderung nur mündlich zusagen lassen.

Förderbetrag geklärt

Wann rechnet sich
die Investition?

Amortisation rechnen