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Schweiz · Kanton prüfen, Gesuch vor Baubeginn
Wärmepumpen-Förderung in der Schweiz: Kosten richtig abziehen
In der Schweiz gibt es keinen einzigen landesweit identischen Wärmepumpenbeitrag. Kanton, bestehende Heizung, Wärmequelle, Leistung und Qualitätsanforderungen bestimmen, ob und wie viel gefördert wird.
Was die Summe bildet
Fünf Kostenblöcke,
die ins Angebot gehören.
- 01Kantonale MassnahmeFörderart und Beitrag am Standort des Gebäudes prüfen.
- 02Bestehende HeizungErsatz von Öl, Gas oder Elektro kann unterschiedlich behandelt werden.
- 03QualitätsanforderungWPSM, Gütesiegel oder Leistungsgarantie können Voraussetzung sein.
- 04ZeitpunktKein verbindlicher Baubeginn vor dem vollständig eingereichten Gesuch.
- 05AuszahlungNach Abschluss müssen Nachweise und Abrechnung fristgerecht eingereicht werden.
Warum wir keinen pauschalen Förderbetrag nennen
Das Gebäudeprogramm wird von Bund und Kantonen getragen, die konkreten Massnahmen und Beiträge unterscheiden sich jedoch nach Standort. Eine Zahl ohne Kanton und Gebäudesituation wäre deshalb irreführend.
Im Budget sollte Förderung zunächst als separate, noch zu bestätigende Position stehen. Erst die schriftliche Zusage darf vom Finanzierungsbedarf abgezogen werden.
WPSM als Kosten- und Qualitätsfaktor
Das Wärmepumpen-System-Modul ist ein Schweizer Standard für Anlagen bis etwa 15 kW und wird in mehreren Kantonen als Förderbedingung verlangt. Es umfasst Planung, Inbetriebnahme und Betriebskontrolle.
Im Angebot muss stehen, wer Anmeldung, Zertifikat und Nachweise übernimmt und ob alle Kosten enthalten sind. Ein fehlender WPSM-Umfang kann später Förderung oder Projektablauf gefährden.
Die sichere Reihenfolge
Zuerst kantonale Energieberatung und Förderbedingungen prüfen, dann Fachplanung und Offerte erstellen lassen, anschliessend das vollständige Gesuch einreichen. Das Gebäudeprogramm betont: unbedingt vor Baubeginn.
Nach der Zusage folgen Auftrag und Umsetzung. Zum Abschluss werden Rechnungen, Inbetriebnahme- und Qualitätsnachweise eingereicht; erst danach wird der Beitrag ausbezahlt.
Für Offerte und Planung
Vor der Unterschrift
abhaken.
- ✓Kanton und Gemeinde
- ✓Förderfähige Ausgangsheizung
- ✓Förderfähige Wärmequelle
- ✓WPSM- oder Gütesiegelpflicht
- ✓Gesuch vollständig einreichen
- ✓Keine Arbeiten vorher starten
- ✓Zusage und Fristen archivieren
- ✓Abschlussunterlagen einreichen
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
01Kann ich die Förderung nach dem Einbau beantragen?+
Nein. Das Gebäudeprogramm erklärt ausdrücklich, dass nachträglich eingereichte Gesuche nicht berücksichtigt werden.
02Ist WPSM überall Pflicht?+
Nein. Die Anforderungen unterscheiden sich kantonal. In mehreren Kantonen ist WPSM jedoch eine Förderbedingung.
Offizielle Originalquellen