Eine Arbeitszahl braucht ihren Kontext.

20.000 kWh gemessene Wärme geteilt durch 5.000 kWh Systemstrom ergeben rechnerisch eine Arbeitszahl von 4,0. Erst der Zeitraum und die Messgrenzen entscheiden, ob dieser Wert als Jahresarbeitszahl einzuordnen ist. Dieses Rechenbeispiel ist kein eingereichter Anlagenfall.

Ein App-Wert ist anders zu gewichten als ein separater Strom- und Wärmemengenzähler. Auch Warmwasser, Heizstab und Hilfsstrom beeinflussen den Vergleich. Deshalb bleiben diese Angaben bei jedem Eintrag sichtbar.

Leserbericht und Feldstudie getrennt lesen.

Die Redaktion prüft Einsendungen auf Vollständigkeit, offensichtliche Unstimmigkeiten und ungeeignete Angaben. Ein veröffentlichter Leserbericht bleibt eine Selbstauskunft und erhält kein unabhängiges Messzertifikat. Für wissenschaftliche Feldmessungen mit Originalquellen gibt es unsere gesonderte Praxisdatenbank.

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