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Schweiz · PLZ · Förderung · Bewilligung

Wärmepumpe fördern.
Richtig einreichen.

In der Schweiz entscheidet nicht nur der Kanton. Wärmequelle, Gemeinde, Lärm und Gewässerschutz bestimmen den Weg. Der neue Finder ordnet das Projekt per PLZ ein – mit direkten Originalquellen.

PLZ jetzt prüfen
Porträt von Martin Kania
Fachlich eingeordnet vonMartin Kania

Heizung & Sanitär · Service · Projekt- & Bauleitung · über 30 Jahre Praxis · aktualisiert 16.09.2026

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PLZ-Finder · sechs Kantone zum Start

Förderweg und Bewilligung
in zwei Minuten einordnen.

Der Finder verbindet die amtliche PLZ-Zuordnung von swisstopo mit den offiziellen Förder- und Bewilligungsseiten der Kantone. Ihre Eingaben bleiben im Browser.

01
StandortPLZ des Gebäudes, nicht des Installateurs
02
Geplante WärmequelleSie bestimmt den Bewilligungsweg
Geplante Wärmequelle
03
Bestehende HeizungWichtig für die Förderfähigkeit
CH

Erst PLZ eingeben.

Danach sehen Sie Kanton, zuständige Originalquellen, den voraussichtlichen Bewilligungsweg und die richtige Reihenfolge.

  • keine Registrierung
  • keine Speicherung
  • keine pauschale Förderzusage

Orientierung, keine Förderzusage oder Rechtsberatung. PLZ-Grenzen können mehrere Ortschaften oder Gemeinden berühren; deshalb zeigt der Finder bei Mehrdeutigkeit eine Auswahl. Verbindlich entscheiden Förderstelle, Gemeinde und kantonale Fachbehörde.

Amtliche Standortdaten1'496 PLZswisstopo-Verzeichnis, lokal eingebunden
Startabdeckung6 KantoneAG · BE · GR · SG · SZ · ZH
ErgebnisFörderung + Verfahrengetrennt, damit kein Schritt verloren geht

Kantonale Detailseiten

Sechs Verfahren.
Sechs direkte Wege.

Jede Seite fasst Förderlogik, Bewilligungsfragen und offizielle Anlaufstellen des Kantons zusammen. Gemeinderegeln bleiben ausdrücklich als eigener Prüfpunkt sichtbar.

SG01

St. Gallen

Fördergesuch und kommunales Verfahren getrennt prüfen

Der Kanton wickelt Energie-Fördergesuche digital über das eFörderportal ab. Entscheidend sind das bestehende Heizsystem, die technische Qualität der neuen Anlage und der Eingang des Gesuchs vor Projektstart.

Details und Originalquellen →
GR02

Graubünden

Förderentscheid vor Baubeginn abwarten

Graubünden fördert haustechnische Anlagen nach kantonalem Programm. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht und der Beitragsentscheid vor der Umsetzung abgewartet werden.

Details und Originalquellen →
ZH03

Zürich

Melde- oder Bewilligungsverfahren nach Anlage und Standort

Der Kanton Zürich unterstützt den Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen. Förderart und Nachweise hängen von Wärmequelle, Leistung, Bestandsheizung und Projekt ab.

Details und Originalquellen →
SZ04

Schwyz

Förderprogramm und Bewilligungsweg vor Bestellung klären

Der Kanton Schwyz bündelt die aktuellen Energie-Förderangebote auf seiner Programmseite. Massnahme, Voraussetzungen und verfügbare Mittel müssen unmittelbar vor Einreichung geprüft werden.

Details und Originalquellen →
AG05

Aargau

Förderprogramm seit Mai 2026 aktualisiert

Der Aargau führt seit 1. Mai 2026 ein aktualisiertes Energie-Förderprogramm. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden; in Gebieten mit Wärmeverbund können Einschränkungen oder Ausnahmen gelten.

Details und Originalquellen →
BE06

Bern

Klare Basisbeiträge bis 15 kW, Gesuch vor Baubeginn

Der Kanton Bern fördert den Ersatz einer Elektro-, Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe. Für kleine Anlagen nennt die offizielle Programmseite feste Basisbeiträge; technische und objektbezogene Bedingungen bleiben verbindlich.

Details und Originalquellen →

Die sichere Reihenfolge

Nicht bestellen,
bevor der Weg klar ist.

Förderung und Bewilligung sind zwei getrennte Prüfungen. Beide gehören vor die Ausführung.

  1. 01Standort prüfenPLZ, Gemeinde, Schutzlage, Lärm und mögliche Wärmequelle.
  2. 02Vollständige OfferteTechnik, Qualitätssiegel, Pläne und Nachweise festhalten.
  3. 03Fördergesuch einreichenVor Baubeginn und nach den Regeln des Kantons.
  4. 04Bewilligung sichernGemeindliche und kantonale Entscheide schriftlich abwarten.

Kurz beantwortet

Was vor dem Auftrag
geklärt sein sollte.

01Muss das Fördergesuch vor dem Einbau der Wärmepumpe gestellt werden?+

Ja, bei den hier erfassten kantonalen Programmen ist die rechtzeitige Einreichung vor Baubeginn zentral. Ein Baugesuch oder eine Offerte ersetzt das Fördergesuch nicht. Warten Sie die für Ihr Projekt erforderlichen schriftlichen Entscheide ab.

02Braucht eine Luft/Wasser-Wärmepumpe in der Schweiz eine Baubewilligung?+

Das hängt von Kanton, Gemeinde, Aufstellung und Schutzlage ab. Teilweise gibt es ein Meldeverfahren, andernorts ein Baugesuch. Aussenaufstellung, Fassadenöffnungen und der Lärmschutznachweis müssen standortbezogen geprüft werden.

03Warum fragt der Finder nach der Wärmequelle?+

Luft, Erdsonde und Grundwasser führen zu unterschiedlichen Verfahren. Erdsonden und Grundwassernutzung brauchen typischerweise zusätzliche kantonale Gewässer- oder Nutzungsbewilligungen.

04Ist der angezeigte Förderbetrag verbindlich?+

Nein. Der Finder zeigt den zuständigen Weg und nur dort einen Betragshinweis, wo die offizielle Kantonsseite einen klaren Basiswert nennt. Leistung, Altanlage, technische Nachweise, Budget und schriftliche Zusage entscheiden im Einzelfall.

05Werden meine PLZ und Angaben gespeichert?+

Nein. Die Auswertung erfolgt lokal im Browser. Der Finder übermittelt oder speichert Ihre Eingaben nicht.

Daten und Originalquellen

Nachvollziehbar
statt pauschal.

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