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Kanton Bern · Stand September 2026

Wärmepumpe Förderung
Bern 2026.

Der Kanton Bern fördert den Ersatz einer Elektro-, Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe. Für kleine Anlagen nennt die offizielle Programmseite feste Basisbeiträge; technische und objektbezogene Bedingungen bleiben verbindlich.

Porträt von Martin Kania
Fachlich eingeordnet vonMartin Kania

Heizung & Sanitär · Service · Projekt- & Bauleitung · über 30 Jahre Praxis · aktualisiert 16.09.2026

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Offizieller BasiswertBis 15 kW nennt der Kanton CHF 6'000 für Luft/Wasser und CHF 10'000 für Sole/Wasser oder Wasser/Wasser.

Der Betrag ist keine individuelle Zusage. Leistung, ersetzte Heizung, Technik, Budget und vollständige Unterlagen entscheiden.

Förderung BE

Drei Punkte vor
der Auftragserteilung.

  1. 01

    Gesuch zwingend vor Baubeginn einreichen.

  2. 02

    Nach Abschluss sind unter anderem die verlangten Qualitäts- und Abschlussnachweise einzureichen.

  3. 03

    Beiträge gelten nur, wenn die ersetzte Heizung und die technischen Förderbedingungen passen.

Luft/Wasser · aussen

Gemeinde und Lärm

Für die Wärmeentnahme aus der Luft ist keine AWA-Gewässerschutzbewilligung nötig. Eine Baubewilligung der Gemeinde und ein Lärmschutznachweis können dennoch erforderlich sein.

Luft/Wasser · innen

Öffnungen und Schall

Keine AWA-Gewässerschutzbewilligung für die Wärmequelle Luft; Gemeinde, Fassadenänderungen und Lärmschutz bleiben zu klären.

Sole/Wasser

Erdsonde

Sole/Wasser-Anlagen benötigen eine kantonale Bewilligung. Das Gesuch mit Standort- und Bohrunterlagen wird im koordinierten Verfahren eingereicht.

Wasser/Wasser

Grundwasser

Für Wasser/Wasser-Wärmepumpen ist eine kantonale Wassernutzungsbewilligung erforderlich. Machbarkeit und Schutzbereiche sind vor der Planung abzuklären.

Lokaler Prüfzettel

Für das Gespräch mit
Gemeinde und Fachbetrieb.

Berner Praxisfragen

Kurz und
standortbezogen.

01Wann muss ich die Wärmepumpen-Förderung in Bern beantragen?+

Das Fördergesuch muss nach den kantonalen Bedingungen vor Baubeginn eingereicht werden. Klären Sie auch, ob eine Förderzusage abzuwarten ist, bevor Sie Material bestellen oder Arbeiten auslösen.

02Braucht eine Luft/Wasser-Wärmepumpe in Bern eine Bewilligung?+

Für die Wärmeentnahme aus der Luft ist keine AWA-Gewässerschutzbewilligung nötig. Eine Baubewilligung der Gemeinde und ein Lärmschutznachweis können dennoch erforderlich sein.

03Was gilt für eine Erdsonde in Bern?+

Sole/Wasser-Anlagen benötigen eine kantonale Bewilligung. Das Gesuch mit Standort- und Bohrunterlagen wird im koordinierten Verfahren eingereicht.

04Reicht die kantonale Förderzusage als Baubewilligung?+

Nein. Förderung, kommunales Bauverfahren und mögliche kantonale Fachbewilligungen sind getrennte Entscheide. Das Projekt darf erst starten, wenn alle erforderlichen Freigaben vorliegen.

Offizielle Stellen

Im Original
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