Welche Leistungsgrenzen gelten
Nach der im März 2026 aktualisierten Information des Umweltbundesamtes gilt das vereinfachte Verfahren, wenn die gesamte Modulleistung 2.000 Watt Gleichstrom und die gesamte Wechselrichterleistung 800 Watt Wechselstrom nicht überschreitet. Entscheidend ist also nicht eine einzige Wattzahl.
Der VDE weist darauf hin, dass für die Registrierung die maximale Wechselrichter-Scheinleistung in VA maßgeblich ist. Produktunterlagen sollten beide Werte klar ausweisen.
Registrierung und Zähler
Die Anlage wird im Marktstammdatenregister angemeldet. Nach der Registrierung prüft der Messstellenbetreiber, ob ein ungeeigneter alter Zähler ersetzt werden muss. Das Umweltbundesamt beschreibt eine vorübergehende Duldung rückwärtslaufender Zähler bis zum Austausch.
Die vereinfachte Anmeldung ist kein Freibrief für eine unsichere Elektroinstallation. Leitungszustand, Schutzorgane, Steckverbindung und Herstellerangaben müssen zusammenpassen.
- Produktdatenblatt prüfen
- Sichere Befestigung und Windlast beachten
- Marktstammdatenregister fristgerecht ausfüllen
Was die Anlage realistisch leisten kann
Steckersolar senkt vor allem den laufenden Grundverbrauch am Tag. Es ersetzt keine große Dachanlage und versorgt eine Wärmepumpe im Winter nicht autark. Wirtschaftlich entscheidend sind Ausrichtung, Verschattung, Anschaffungskosten und der zeitgleiche Verbrauch.
Kleine Technik verdient dieselbe Sorgfalt bei Befestigung und Elektrik wie eine größere Anlage.
