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Burgenland · Sonderaktion · Erneuerbare Altanlage

Wärmepumpe Burgenland: zwei Förderwege und Fristen 2026

Im Burgenland gibt es unterschiedliche Einstiege für fossile Heizungen und für alte erneuerbare Heizsysteme. Die Antragsfrist und die anerkannten Maßnahmen dürfen deshalb nicht aus zwei Programmen vermischt werden.

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Prüfung eines Heizkörpers im bestehenden Wohnhaus
Vorhandene Heizflächen und notwendige Systemtemperaturen vor der Gerätewahl prüfen. Symbolbild.
Porträt von Martin Kania
Fachlich eingeordnet vonMartin Kania

Heizung & Sanitär · Service · Projekt- & Bauleitung · über 30 Jahre Praxis · aktualisiert 03.11.2026

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Fossile AltanlageSonderaktion 2026

Eigener Antrag für den Umstieg auf ein alternatives Heizsystem.

Alte Wärmepumpe / Holzheizungmind. 15 Jahre

Andere Förderschiene mit eigenen Sätzen und Unterlagen.

Frist Sonderaktionspätestens 31.01.2027

Zusätzlich längstens zwölf Monate nach Rechnungsdatum; Bedingungen 2026 beachten.

01

Für eine fossile Altanlage die Sonderaktion wählen

Die Sonderförderaktion 2026 richtet sich an private Ein-/Zweifamilien- und Reihenhäuser im Eigentum mit überwiegend privater Nutzung. Sie betrifft den Tausch fossiler Heizsysteme und der im Formular genannten Speicherheizungen auf ein hocheffizientes alternatives System.

Laut Formular können Anträge längstens zwölf Monate nach dem Rechnungsdatum, spätestens am 31. Jänner 2027, eingebracht werden. Benötigt werden unter anderem Installations- oder Abnahmeunterlagen, Rechnungen und Zahlungsbestätigungen.

Originalquellen: Land Burgenland: Sonderförderaktion 2026, Antrag und Fristen ↗

02

Alte Wärmepumpe: andere Richtlinie und andere Frist

Die Förderung nachhaltiger Technologien betrifft bei Heizungen ausschließlich den Ersatz mindestens 15 Jahre alter Wärmepumpen oder Holzheizungen. Die Landesseite nennt bis zu 30 % der anrechenbaren Kosten, mit begrenzten Grund- und Höchstbeträgen. Für Luftwärmepumpen sind bis zu 1.000 €, für Erd- oder Wasserwärmepumpen bis zu 1.200 € als Grundbetrag aufgeführt.

Die dort genannte Einreichfrist beträgt grundsätzlich sechs Monate ab Rechnungsdatum; bei bestimmten Abschlussnachweisen ist die besondere Fristregel zu beachten. Diese Frist gehört nicht zur fossilen Sonderaktion.

Originalquellen: Land Burgenland: Nachhaltige Technologien, alte erneuerbare Heizung ↗

03

Ein Förderdarlehen ist kein Investitionszuschuss

Das Land beschreibt außerdem einen eigenen Weg für Sanierung und Heizungstausch auf Basis einer Energieberatung. Dabei handelt es sich um ein Förderdarlehen mit grundbücherlicher Sicherstellung. Vergleichen Sie daher Zuschuss, Kredit und laufende Rückzahlung getrennt.

Unser Planungsrat: Entscheiden Sie zuerst, welche Arbeiten am Gebäude nötig sind. Lassen Sie anschließend den Wärmebedarf und die Wärmeverteilung für diesen Zustand prüfen.

Originalquellen: Land Burgenland: Sanierung und Heizungstausch als Förderdarlehen ↗ · klimaaktiv: Planung und Umstieg auf eine Wärmepumpe ↗

04

Programmname und Leistungsumfang ins Projekt schreiben

Halten Sie fest, welche Altanlage ersetzt wird und auf welche Richtlinie sich die Förderauskunft bezieht. Im Angebot sollten Fundament, Stromanschluss, Rückbau und Inbetriebnahme enthalten oder klar als offene Positionen ausgewiesen sein.

Vor dem nächsten Schritt

Diese Punkte bereitlegen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Gilt die Sechsmonatsfrist für jede Förderung im Burgenland?

Nein. Die Sonderaktion für fossile Heizungen und die Förderung alter erneuerbarer Heizsysteme nennen unterschiedliche Fristen. Verwenden Sie die Richtlinie Ihres tatsächlichen Ersatzfalls.

Ist das Förderdarlehen ein geschenkter Zuschuss?

Nein. Es ist eine Finanzierung mit eigenen Konditionen und Sicherheiten. Es gehört als Darlehen in die Finanzierungsrechnung.

Stand 3. November 2026

Quellen und Geltungsbereich.

Veröffentlichte Bedingungen und Erhebungszeiträume stehen bei den jeweiligen Angaben. Eigene Rechenbeispiele sind als solche gekennzeichnet. Für Ihr Projekt zählen das vollständige Angebot und die Entscheidung der zuständigen Stelle.

  1. Land Burgenland: Sonderförderaktion 2026, Antrag und Fristen
  2. Land Burgenland: Nachhaltige Technologien, alte erneuerbare Heizung
  3. Land Burgenland: Sanierung und Heizungstausch als Förderdarlehen
  4. klimaaktiv: Planung und Umstieg auf eine Wärmepumpe
  5. Bund: Kesseltausch-Neuauflage ab 2. November 2026

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