01Wann muss ich die Wärmepumpen-Förderung in Appenzell Innerrhoden beantragen?+
Das Fördergesuch muss nach den kantonalen Bedingungen vor Baubeginn eingereicht werden. Klären Sie auch, ob eine Förderzusage abzuwarten ist, bevor Sie Material bestellen oder Arbeiten auslösen.
02Braucht eine Luft/Wasser-Wärmepumpe in Appenzell Innerrhoden eine Bewilligung?+
Lassen Sie die Bauverwaltung der Standortgemeinde das Melde- oder Bewilligungsverfahren für den konkreten Aufstellort bestätigen. Legen Sie Lageplan, Gerätedaten und den Schallnachweis vor; Schutzobjekte und Nachbarfenster gehören in die Vorprüfung.
03Was gilt für eine Erdsonde in Appenzell Innerrhoden?+
Vor einem Bohrangebot die kantonale Fachstelle nach Standortfreigabe, Gewässerschutz, Bohrunterlagen und dem erforderlichen Verfahren fragen. Eine Eignungskarte dient der Vorprüfung und ersetzt keinen Projektentscheid.
04Reicht die kantonale Förderzusage als Baubewilligung?+
Nein. Förderung, kommunales Bauverfahren und mögliche kantonale Fachbewilligungen sind getrennte Entscheide. Das Projekt darf erst starten, wenn alle erforderlichen Freigaben vorliegen.