Das Baselbieter Energiepaket unterscheidet den Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung vom 1:1-Ersatz einer früher installierten Wärmepumpe. Für den zweiten Fall gelten zusätzliche Bedingungen zu Baujahr, Eigentumswechsel und früheren Förderbeiträgen.
Fachlich eingeordnet vonMartin Kania
Heizung & Sanitär · Service · Projekt- & Bauleitung · über 30 Jahre Praxis · aktualisiert 03.11.2026
Praxisprofil ansehen →Offizieller BasiswertBei Umstellung auf Luft/Wasser nennt das Energiepaket CHF 5'000 + CHF 200/kWth. Für Sole/Wasser oder Wasser/Wasser: CHF 7'000 + CHF 360/kWth. Kosten-, Leistungs- und Beitragsgrenzen sowie mögliche Boni separat prüfen.
Der Betrag ist keine individuelle Zusage. Leistung, ersetzte Heizung, Technik, Budget und vollständige Unterlagen entscheiden.
Förderung BL
Drei Punkte vor der Auftragserteilung.
01
Gesuch vor Installationsbeginn stellen und den richtigen Ersatzfall auswählen.
02
WPSM beziehungsweise Gütesiegel und Leistungsgarantie nach Leistungsklasse sichern.
03
Bei einer Aussenanlage Meldung oder Baugesuch und die Förderunterlagen aufeinander abstimmen.
Luft/Wasser · aussen
Gemeinde und Lärm
Lassen Sie die Bauverwaltung der Standortgemeinde das Melde- oder Bewilligungsverfahren für den konkreten Aufstellort bestätigen. Legen Sie Lageplan, Gerätedaten und den Schallnachweis vor; Schutzobjekte und Nachbarfenster gehören in die Vorprüfung.
Luft/Wasser · innen
Öffnungen und Schall
Stimmen Sie Zu- und Abluftöffnungen, Fassadenänderungen und Schallübertragung mit der Bauverwaltung ab. Fragen Sie ausdrücklich, welche Unterlagen für die Innenaufstellung einzureichen sind.
Sole/Wasser
Erdsonde
Vor einem Bohrangebot die kantonale Fachstelle nach Standortfreigabe, Gewässerschutz, Bohrunterlagen und dem erforderlichen Verfahren fragen. Eine Eignungskarte dient der Vorprüfung und ersetzt keinen Projektentscheid.
Wasser/Wasser
Grundwasser
Klären Sie mit der kantonalen Wasserfachstelle, ob Entnahme und Rückgabe am Grundstück möglich sind. Verlangen Sie einen abgestimmten Ablauf für Voruntersuchung, Pumpversuch, wasserrechtliche Entscheide und Baugesuch.
Lokaler Prüfzettel
Für das Gespräch mit Gemeinde und Fachbetrieb.
✓fossile Umstellung oder 1:1-Ersatz
✓Energieprämie und Beitragsobergrenzen
✓Meldung oder Baugesuch für Aussenaufstellung
✓Fördergesuch vor Baubeginn
✓schriftliche Entscheide und Nachweise archivieren
Baselbieter Praxisfragen
Kurz und standortbezogen.
01Wann muss ich die Wärmepumpen-Förderung in Basel-Landschaft beantragen?+
Das Fördergesuch muss nach den kantonalen Bedingungen vor Baubeginn eingereicht werden. Klären Sie auch, ob eine Förderzusage abzuwarten ist, bevor Sie Material bestellen oder Arbeiten auslösen.
02Braucht eine Luft/Wasser-Wärmepumpe in Basel-Landschaft eine Bewilligung?+
Lassen Sie die Bauverwaltung der Standortgemeinde das Melde- oder Bewilligungsverfahren für den konkreten Aufstellort bestätigen. Legen Sie Lageplan, Gerätedaten und den Schallnachweis vor; Schutzobjekte und Nachbarfenster gehören in die Vorprüfung.
03Was gilt für eine Erdsonde in Basel-Landschaft?+
Vor einem Bohrangebot die kantonale Fachstelle nach Standortfreigabe, Gewässerschutz, Bohrunterlagen und dem erforderlichen Verfahren fragen. Eine Eignungskarte dient der Vorprüfung und ersetzt keinen Projektentscheid.
04Reicht die kantonale Förderzusage als Baubewilligung?+
Nein. Förderung, kommunales Bauverfahren und mögliche kantonale Fachbewilligungen sind getrennte Entscheide. Das Projekt darf erst starten, wenn alle erforderlichen Freigaben vorliegen.