Der Jura unterstützt über das Programme Bâtiments den Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen. Die Tabelle 2026 trennt kleine Luft/Wasser-Anlagen, grössere Anlagen und Erd- oder Wasserwärme. Auch eine erstmals eingebaute Wärmeverteilung hat eine eigene Fördermassnahme.
Fachlich eingeordnet vonMartin Kania
Heizung & Sanitär · Service · Projekt- & Bauleitung · über 30 Jahre Praxis · aktualisiert 03.11.2026
Praxisprofil ansehen →Offizieller BasiswertTabelle 2026: Luft/Wasser bis 15 kWth CHF 3'500; über 15 bis 70 kWth CHF 2'000 + CHF 100/kWth, mindestens CHF 3'500. Sole/Wasser oder Wasser/Wasser bis 70 kWth: CHF 5'000 + CHF 180/kWth. Weitere Bedingungen gelten.
Der Betrag ist keine individuelle Zusage. Leistung, ersetzte Heizung, Technik, Budget und vollständige Unterlagen entscheiden.
Förderung JU
Drei Punkte vor der Auftragserteilung.
01
Das passende Programm vor dem Arbeitsbeginn mit der Section de l'énergie auswählen.
02
Thermische Leistung und Wärmequelle aus dem Angebot in die richtige Tabellenzeile übernehmen.
03
Bei bisher dezentraler Heizung das zusätzliche Wärmeverteilsystem separat abklären.
Luft/Wasser · aussen
Gemeinde und Lärm
Lassen Sie die Bauverwaltung der Standortgemeinde das Melde- oder Bewilligungsverfahren für den konkreten Aufstellort bestätigen. Legen Sie Lageplan, Gerätedaten und den Schallnachweis vor; Schutzobjekte und Nachbarfenster gehören in die Vorprüfung.
Luft/Wasser · innen
Öffnungen und Schall
Stimmen Sie Zu- und Abluftöffnungen, Fassadenänderungen und Schallübertragung mit der Bauverwaltung ab. Fragen Sie ausdrücklich, welche Unterlagen für die Innenaufstellung einzureichen sind.
Sole/Wasser
Erdsonde
Vor einem Bohrangebot die kantonale Fachstelle nach Standortfreigabe, Gewässerschutz, Bohrunterlagen und dem erforderlichen Verfahren fragen. Eine Eignungskarte dient der Vorprüfung und ersetzt keinen Projektentscheid.
Wasser/Wasser
Grundwasser
Klären Sie mit der kantonalen Wasserfachstelle, ob Entnahme und Rückgabe am Grundstück möglich sind. Verlangen Sie einen abgestimmten Ablauf für Voruntersuchung, Pumpversuch, wasserrechtliche Entscheide und Baugesuch.
Lokaler Prüfzettel
Für das Gespräch mit Gemeinde und Fachbetrieb.
✓M-05 oder M-06
✓IP-Massnahme bei grosser Anlage
✓erstmalige hydraulische Wärmeverteilung
✓Fördergesuch vor Baubeginn
✓schriftliche Entscheide und Nachweise archivieren
Jurassische Praxisfragen
Kurz und standortbezogen.
01Wann muss ich die Wärmepumpen-Förderung in Jura beantragen?+
Das Fördergesuch muss nach den kantonalen Bedingungen vor Baubeginn eingereicht werden. Klären Sie auch, ob eine Förderzusage abzuwarten ist, bevor Sie Material bestellen oder Arbeiten auslösen.
02Braucht eine Luft/Wasser-Wärmepumpe in Jura eine Bewilligung?+
Lassen Sie die Bauverwaltung der Standortgemeinde das Melde- oder Bewilligungsverfahren für den konkreten Aufstellort bestätigen. Legen Sie Lageplan, Gerätedaten und den Schallnachweis vor; Schutzobjekte und Nachbarfenster gehören in die Vorprüfung.
03Was gilt für eine Erdsonde in Jura?+
Vor einem Bohrangebot die kantonale Fachstelle nach Standortfreigabe, Gewässerschutz, Bohrunterlagen und dem erforderlichen Verfahren fragen. Eine Eignungskarte dient der Vorprüfung und ersetzt keinen Projektentscheid.
04Reicht die kantonale Förderzusage als Baubewilligung?+
Nein. Förderung, kommunales Bauverfahren und mögliche kantonale Fachbewilligungen sind getrennte Entscheide. Das Projekt darf erst starten, wenn alle erforderlichen Freigaben vorliegen.