Neuenburg verlangt laut Übersicht 2026 für Luft/Wasser einen CECB mit Gebäudehüllenklasse A bis E. Für Erdsonden ist der Qualitätsnachweis des Bohrunternehmens relevant. Gerätezertifikat und Leistungsgarantie richten sich nach der Leistungsklasse.
Fachlich eingeordnet vonMartin Kania
Heizung & Sanitär · Service · Projekt- & Bauleitung · über 30 Jahre Praxis · aktualisiert 03.11.2026
Praxisprofil ansehen →Offizieller BasiswertProgrammübersicht 2026 bis 70 kWth: Luft/Wasser CHF 4'000 + CHF 200/kWth; Sole/Wasser oder Wasser/Wasser CHF 8'000 + CHF 400/kWth. Die geförderte Leistung ist auf 50 Wth/m² Energiebezugsfläche begrenzt; weitere Bedingungen gelten.
Der Betrag ist keine individuelle Zusage. Leistung, ersetzte Heizung, Technik, Budget und vollständige Unterlagen entscheiden.
Förderung NE
Drei Punkte vor der Auftragserteilung.
01
CECB-Klasse der Gebäudehülle vor der Luft/Wasser-Förderplanung prüfen.
02
Nachweis nach PAC Système-Module oder Gütesiegel und Leistungsgarantie vorbereiten.
03
Bei Geothermie ein in der Schweiz anerkanntes Qualitätszertifikat des Bohrunternehmens verlangen.
Luft/Wasser · aussen
Gemeinde und Lärm
Lassen Sie die Bauverwaltung der Standortgemeinde das Melde- oder Bewilligungsverfahren für den konkreten Aufstellort bestätigen. Legen Sie Lageplan, Gerätedaten und den Schallnachweis vor; Schutzobjekte und Nachbarfenster gehören in die Vorprüfung.
Luft/Wasser · innen
Öffnungen und Schall
Stimmen Sie Zu- und Abluftöffnungen, Fassadenänderungen und Schallübertragung mit der Bauverwaltung ab. Fragen Sie ausdrücklich, welche Unterlagen für die Innenaufstellung einzureichen sind.
Sole/Wasser
Erdsonde
Vor einem Bohrangebot die kantonale Fachstelle nach Standortfreigabe, Gewässerschutz, Bohrunterlagen und dem erforderlichen Verfahren fragen. Eine Eignungskarte dient der Vorprüfung und ersetzt keinen Projektentscheid.
Wasser/Wasser
Grundwasser
Klären Sie mit der kantonalen Wasserfachstelle, ob Entnahme und Rückgabe am Grundstück möglich sind. Verlangen Sie einen abgestimmten Ablauf für Voruntersuchung, Pumpversuch, wasserrechtliche Entscheide und Baugesuch.
Lokaler Prüfzettel
Für das Gespräch mit Gemeinde und Fachbetrieb.
✓CECB-Gebäudehüllenklasse bei Luft/Wasser
✓Leistungsgrenze pro Energiebezugsfläche
✓Qualitätsnachweis Bohrunternehmen
✓Fördergesuch vor Baubeginn
✓schriftliche Entscheide und Nachweise archivieren
Neuenburger Praxisfragen
Kurz und standortbezogen.
01Wann muss ich die Wärmepumpen-Förderung in Neuenburg beantragen?+
Das Fördergesuch muss nach den kantonalen Bedingungen vor Baubeginn eingereicht werden. Klären Sie auch, ob eine Förderzusage abzuwarten ist, bevor Sie Material bestellen oder Arbeiten auslösen.
02Braucht eine Luft/Wasser-Wärmepumpe in Neuenburg eine Bewilligung?+
Lassen Sie die Bauverwaltung der Standortgemeinde das Melde- oder Bewilligungsverfahren für den konkreten Aufstellort bestätigen. Legen Sie Lageplan, Gerätedaten und den Schallnachweis vor; Schutzobjekte und Nachbarfenster gehören in die Vorprüfung.
03Was gilt für eine Erdsonde in Neuenburg?+
Vor einem Bohrangebot die kantonale Fachstelle nach Standortfreigabe, Gewässerschutz, Bohrunterlagen und dem erforderlichen Verfahren fragen. Eine Eignungskarte dient der Vorprüfung und ersetzt keinen Projektentscheid.
04Reicht die kantonale Förderzusage als Baubewilligung?+
Nein. Förderung, kommunales Bauverfahren und mögliche kantonale Fachbewilligungen sind getrennte Entscheide. Das Projekt darf erst starten, wenn alle erforderlichen Freigaben vorliegen.