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Industriepolitik · Frankreich

Frankreich erweitert Wärmepumpen-Positivliste: Europäische Fertigung zählt

Frankreich bewertet Wärmepumpen nicht mehr allein nach Effizienzangaben. Eine staatliche Positivliste verbindet geprüfte technische Leistung mit einem zweiten Kriterium: Ein entscheidender Teil der Endmontage muss im Europäischen Wirtschaftsraum stattfinden. Seit dem 15. September 2026 gelten zahlreiche neu aufgenommene Modelle. Das ist kein Verkaufsverbot für andere Geräte, aber ein bemerkenswerter industriepolitischer Hebel innerhalb der französischen Förderlogik.

Wärmepumpe vor einem Wohnhaus, europäische Fertigungslinie und französisches Zulassungsdokument als redaktionelle Illustration
Frankreich verbindet anerkannte Leistungszertifikate mit einem definierten Fertigungsschritt im Europäischen Wirtschaftsraum. Die redaktionelle Illustration verdichtet Gerät, Produktion und amtliche Zulassung.
15.09.2026
Stichtag, ab dem die im September ergänzten Modelle in der amtlichen Liste berücksichtigt werden
2 Kriterien
anerkannte Leistungszertifizierung und Endmontage des Kältekreises oder eines Split-Teils im EWR
monatlich
Rhythmus, in dem neue Anträge für die Prüfung durch die französische Umweltagentur gesammelt werden
Veröffentlicht: 21.09.2026Lesezeit: 8 Min.
Porträt von Martin Kania
Fachlich eingeordnet vonMartin Kania

Heizung & Sanitär · Service · Projekt- & Bauleitung · über 30 Jahre Praxis · aktualisiert 21.09.2026

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Kurz eingeordnet

Drei Punkte
ohne Schlagzeilenlärm.

  1. 01Die französische Zulassung verlangt zwei Bedingungen gleichzeitig: eine anerkannte Zertifizierung und einen definierten europäischen Fertigungsschritt. Eine gute Effizienzklasse allein genügt nicht.
  2. 02Bei Monoblock-Geräten muss die Endmontage des gesamten Kältekreises im Europäischen Wirtschaftsraum erfolgen. Bei Split-Geräten reicht die Endmontage mindestens eines Kältekreis-Teilaggregats im EWR.
  3. 03Die Liste ist kein allgemeines Verkaufsverbot und auch kein Qualitätsranking. Sie kann jedoch darüber entscheiden, welche Modelle bei bestimmten energiepolitischen Gewichtungen oder Vorteilen berücksichtigt werden.

Was Frankreich im September geändert hat

Ein Erlass vom 8. September 2026 ergänzt die bereits im Juli veröffentlichte französische Liste der Wärmepumpenmodelle mit einer Zulassung für Qualität und industrielle Resilienz. Der Text erschien am 13. September im französischen Amtsblatt. Für die neu aufgeführten Modelle nennt der Erlass den 15. September 2026 als Stichtag.

Die Anlage nennt für jedes Gerät Marke, Modell, EPREL- oder Handelsreferenz und eine eigene Zulassungsnummer. Sie enthält Wohngebäude-Wärmepumpen ebenso wie leistungsstärkere Baureihen. Entscheidend ist nicht die Marke als Ganzes: Die Zulassung gilt modellbezogen und kann deshalb innerhalb eines Herstellerprogramms unterschiedlich ausfallen.

Hinter der Aktualisierung steht ein Verfahren, das seit Ende Mai 2026 geregelt ist. Hersteller reichen Unterlagen über eine nationale Plattform ein. Die französische Umweltagentur ADEME prüft die Dossiers und gibt eine begründete Stellungnahme an die zuständigen Ministerien ab.

Die September-Veröffentlichung ist eine Erweiterung einer bestehenden Liste. Sie führt das Zulassungssystem nicht erstmals ein.

Erstes Kriterium: Leistung muss unabhängig zertifiziert sein

Das erste Zulassungskriterium betrifft die technische Qualität. Akzeptiert werden unter anderem Heat Pump KEYMARK, NF PAC und die einschlägige Eurovent-Zertifizierung für hydronische Wärmepumpen. Möglich ist auch eine gleichwertige Zertifizierung einer entsprechend akkreditierten Stelle im Europäischen Wirtschaftsraum.

Damit stützt sich die Liste nicht allein auf Datenblätter des Herstellers. Die genannten Programme prüfen deklarierte Leistungswerte nach festgelegten Verfahren. Das reduziert das Risiko, dass nur besonders günstige Laborpunkte oder nicht vergleichbare Herstellerangaben zur Grundlage einer Förderung werden.

Eine Zertifizierung beantwortet trotzdem nicht jede Planungsfrage. Heizleistung bei Auslegungstemperatur, Schall, maximale Vorlauftemperatur, Hydraulik und Serviceangebot müssen weiterhin zum konkreten Gebäude passen.

Zweites Kriterium: Ein Fertigungsschritt muss im EWR liegen

Das zweite Kriterium macht die französische Regelung politisch besonders. Bei einem Monoblock muss die Endmontage des geschlossenen Kältekreises im Europäischen Wirtschaftsraum stattfinden. Dazu gehören Kompressor, Kondensator, Expansionsorgan, Verdampfer sowie die verbindenden Leitungen und Bauteile.

Bei einer Split-Wärmepumpe genügt die Endmontage mindestens eines Teilaggregats des Kältekreises im EWR. Das kann je nach Konstruktion die Außen- oder Inneneinheit sein, sofern sie die im Erlass definierte Funktion und Bauteilgruppe erfüllt.

Das ist keine Forderung nach hundert Prozent europäischen Komponenten. Verdichter, Elektronik, Ventilatoren oder andere Einzelteile können weiterhin aus anderen Regionen stammen. Die Regel setzt den Hebel bewusst bei der Endmontage des Kältekreises oder eines wesentlichen Teilaggregats an.

EWR bedeutet Europäische Union plus Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Regel spricht nicht pauschal von einer vollständigen Produktion in Frankreich oder der EU.

Warum Frankreich von industrieller Resilienz spricht

Wärmepumpen werden für Europas Wärmeversorgung strategisch wichtiger. Gleichzeitig stammen viele Kernkomponenten und komplette Geräte aus globalen Lieferketten. Frankreich versucht deshalb, Klimapolitik und industrielle Wertschöpfung enger zu verbinden: Öffentliche Anreize sollen nicht nur effiziente Technik nachfragen, sondern auch nachvollziehbare Fertigungskapazität im europäischen Wirtschaftsraum stärken.

Der zugrunde liegende Erlass erlaubt, bestimmte Gewichtungen im französischen System der Energieeinsparzertifikate an die Zulassung zu knüpfen. Die Positivliste ist damit ein Steuerungsinstrument innerhalb der Förder- und Verpflichtungslogik – keine neue allgemeine Marktzulassung für Wärmepumpen.

Für Hersteller entsteht ein zusätzlicher Anreiz, Montagekapazität, Prüfdokumentation und Lieferketten im EWR nachzuweisen. Für die Politik entsteht zugleich ein überprüfbarer Modellbezug statt eines unscharfen Werbeetiketts wie „Made in Europe“.

Was die Liste ausdrücklich nicht beweist

Ein Eintrag ist kein Vergleichssieg. Zwei zugelassene Modelle können sich bei Heizleistung, Effizienz im Teillastbetrieb, Geräusch, Kältemittel, Service und Preis deutlich unterscheiden. Die Liste bestätigt nur, dass die festgelegten Zulassungskriterien anhand der eingereichten Unterlagen erfüllt wurden.

Umgekehrt ist ein nicht aufgeführtes Gerät nicht automatisch technisch schlecht oder in Frankreich verboten. Ein Hersteller kann noch keinen Antrag gestellt haben, die Prüfung kann laufen oder der geforderte Fertigungsschritt kann außerhalb des EWR stattfinden. Für eine Kaufentscheidung braucht es deshalb weiterhin das vollständige Datenblatt und eine projektspezifische Auslegung.

Auch die Bezeichnung „europäisch“ sollte präzise bleiben. Entscheidend ist der definierte Ort der Endmontage. Die Regel macht keine Aussage darüber, wo sämtliche Rohstoffe, Elektronikbauteile oder der Verdichter produziert wurden.

Übergangslösung für Hersteller mit Investitionsplan

Das französische Verfahren sieht neben der regulären Zulassung auch eine Übergangszulassung vor. Ein Hersteller kann einen Investitionsplan vorlegen, mit dem die Kriterien spätestens innerhalb von zwei Jahren erreicht werden sollen. ADEME prüft diesen Plan und die zuständigen Ministerien entscheiden über die befristete Zulassung.

Eine solche Übergangszulassung darf höchstens ein Jahr gelten und kann einmal für maximal ein weiteres Jahr verlängert werden. Voraussetzung ist, dass der Hersteller die im Investitionsplan festgelegten Meilensteine nachweist. Spätestens zum 31. Dezember 2028 verlieren alle Übergangszulassungen ihre Gültigkeit.

Damit schafft Frankreich eine Brücke für laufende Standortinvestitionen, ohne das Resilienzkriterium dauerhaft aufzuschieben. Gleichzeitig kann die Zulassung entzogen werden, wenn Bedingungen nicht mehr erfüllt sind oder eingereichte Angaben nicht stimmen.

Was Kunden und Fachbetriebe konkret prüfen sollten

Für ein französisches Projekt sollte nicht nur die Marke, sondern die vollständige Modell- und Kombinationsbezeichnung mit der amtlichen Liste verglichen werden. Bei Split-Systemen kann gerade die Kombination aus Innen- und Außeneinheit entscheidend sein. Eine ähnliche Produktbezeichnung ist kein sicherer Nachweis.

Fachbetriebe sollten außerdem klären, an welchen konkreten Vorteil oder Förderbaustein die Zulassung im jeweiligen Projekt gekoppelt ist. Der Listeneintrag ersetzt weder die Förderprüfung noch die technische Auslegung und bestätigt auch nicht automatisch die Verfügbarkeit eines regionalen Kundendienstes.

Für Käufer außerhalb Frankreichs ist die Liste vor allem eine zusätzliche Informationsquelle. Sie zeigt, welche Modelle anerkannte Leistungszertifikate und einen dokumentierten EWR-Fertigungsschritt verbinden. Nationale Förderbedingungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz werden dadurch jedoch nicht ersetzt.

  • Exakte Modell- und Kombinationsreferenz prüfen
  • Zulassungsnummer und Gültigkeitsdatum dokumentieren
  • Zertifizierung nicht mit Gebäude-Eignung verwechseln
  • Förderbedingung für das konkrete Projekt separat klären
  • Leistung, Schall, Hydraulik und Service weiterhin vergleichen

Die Einordnung: Effizienzpolitik wird Industriepolitik

Frankreich zeigt, wie sich Wärmepumpenförderung um ein industriepolitisches Kriterium erweitern lässt. Bisher konzentrierte sich die öffentliche Diskussion vor allem auf Effizienz, Kältemittel und Anschaffungskosten. Mit der Positivliste kommt die Frage hinzu, wo ein wesentlicher Teil des Geräts tatsächlich montiert wird.

Ob andere Staaten oder die EU ein vergleichbares Modell übernehmen, ist offen. Das französische Verfahren liefert aber einen praktischen Testfall: Anerkannte Zertifikate und ein klar definierter Fertigungsschritt sind überprüfbarer als allgemeine Herkunftsversprechen.

Für den Markt dürfte entscheidend sein, ob die Regel dauerhaft Investitionen in europäische Werke auslöst, ohne Auswahl und Wettbewerb unnötig einzuschränken. Genau daran wird sich zeigen, ob aus der Positivliste echte industrielle Resilienz entsteht.

Vor der Auswahl

Listeneintrag und Gebäude-Eignung getrennt prüfen.

Die französische Zulassung bestätigt definierte Qualitäts- und Fertigungskriterien. Ob ein Modell technisch und wirtschaftlich zum Haus passt, bleibt eine eigene Planungsfrage.

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Originalquellen

Zahl und Aussage
selbst prüfen.

Légifrance – Erlass vom 8. September 2026 mit der aktualisierten ModelllisteLégifrance – Zulassungskriterien für Qualität und industrielle Resilienz vom 29. Mai 2026Légifrance – Dekret Nr. 2026-413 zum Prüf- und ZulassungsverfahrenIllustration: Wärmepumpe.tech – Redaktionsstandard