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Salzburg · Energieförderung · FörderManager

Wärmepumpe Salzburg: Landesförderung, Registrierung und Bewilligung 2026

Landesförderung, Bundesaktion und örtliches Verfahren haben jeweils eigene Voraussetzungen. Für Ihr Projekt brauchen Sie einen abgestimmten Zeitplan und die richtige Anlaufstelle im Land beziehungsweise in Ihrer Gemeinde.

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Hausbesitzer besprechen die Planung einer Wärmepumpe mit einer Fachperson
Heizungstausch im bestehenden Haus: Angebote, Förderwege und örtliches Verfahren gemeinsam vorbereiten. Symbolbild.
Porträt von Martin Kania
Fachlich eingeordnet vonMartin Kania

Heizung & Sanitär · Service · Projekt- & Bauleitung · über 30 Jahre Praxis · aktualisiert 02.11.2026

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Land · Erneuerbare Zentralheizungen3.000 €

Nicht rückzahlbarer Zuschuss unter den Bedingungen der Richtlinie.

Grenze je Fördergegenstandmax. 40 %

Der förderungsrelevanten Investitionskosten; Kombinationsregeln zusätzlich beachten.

LandesverfahrenEigene Registrierung

FörderManager und Bundesregistrierung sind getrennte Verfahren.

01

Landesbetrag und Kostengrenzen zusammen lesen

Das Salzburger Programm ‚Erneuerbare Zentralheizungen‘ nennt einen Direktzuschuss von 3.000 €, begrenzt auf 40 % der förderungsrelevanten Investitionskosten. Für die ausdrücklich genannten Kombinationen mit Bundesprogrammen gilt außerdem eine gemeinsame Obergrenze von 75 %. Das Programm berücksichtigt vorrangig einen geeigneten Nah-/Fernwärmeanschluss.

Berechnen Sie zuerst den vollständigen Projektpreis und die für jedes Programm anerkannten Kosten. Lassen Sie anschließend bestätigen, welche Förderung für Ihr Vorhaben kombinierbar ist. Ohne Prüfung von Gebäudenutzung, Wärmequelle und Programmvoraussetzungen ergibt sich aus zwei Fördertabellen kein sicherer Eigenanteil.

Originalquellen: Land Salzburg: Erneuerbare Zentralheizungen ↗ · Land Salzburg: Förderungsrichtlinie ab 01.01.2026 ↗

02

Den Landeszeitplan mit dem Bund abstimmen

Die Registrierung des baureifen oder bereits umgesetzten Projekts läuft im FörderManager des Landes. Mittel werden bei abgeschlossener Registrierung und verfügbarer Budgetdeckung reserviert. Je nach Förderweg gelten unterschiedliche Abrechnungsfristen: Ohne die genannten Bundesprogramme innerhalb von sechs Monaten nach letzter Rechnung, spätestens neun Monate nach Registrierung.

Bei den in der Landesrichtlinie beschriebenen Bundeskombinationen erfolgt der Landesantrag nach Projektumsetzung und Erhalt der Bundesförderung. Hier sind die Frist ab KPC-Auszahlungsinformation und die Grenze ab Landesregistrierung zusammen zu beachten. Lassen Sie den konkreten Ablauf vorab bestätigen und dokumentieren Sie beide Registrierungsbestätigungen.

Originalquellen: Land Salzburg: Förderungsrichtlinie ab 01.01.2026 ↗

03

Land Salzburg und Stadt Salzburg unterscheiden

Fragen Sie zuerst bei der Gemeinde nach dem Verfahren für den geplanten Aufstellort. Für die Stadt Salzburg beschreibt die veröffentlichte Anleitung ein Bewilligungs- beziehungsweise Mitteilungsverfahren für Luftwärmepumpen. Die dort genannten Besonderheiten von Altstadtschutzzonen gelten für diese städtische Zuständigkeit und dürfen nicht pauschal auf jede Salzburger Gemeinde übertragen werden.

Für Erdsonden oder Grundwassernutzung bietet das Land einen eigenen Einstieg zu Wasserrecht und Wärmepumpen-Atlas. Eine Karte hilft bei der Vorprüfung des Grundstücks; sie ist noch keine individuelle Freigabe der Quelle. Klären Sie Untersuchungen, erforderliche Unterlagen und die zuständige Behörde vor der Beauftragung.

Originalquellen: Stadt Salzburg: Luftwärmepumpe / Klimaanlage, Stand 01.09.2026 ↗ · Land Salzburg: Heizen und Kühlen, Wärmepumpen-Atlas und Wasserrecht ↗

04

Mit Energieberatung und vergleichbaren Angeboten starten

Die Energieberatung Salzburg bietet einen regionalen Einstieg für private Sanierungsprojekte. Bringen Sie Jahresverbrauch, Informationen zum Haus, Heizflächen und das vorhandene Angebot zusammen. So können Gebäudezustand, mögliche Wärmequellen und die Reihenfolge der Arbeiten gemeinsam besprochen werden.

Für den Angebotsvergleich sollten Tankrückbau, Elektroanschluss, Fundament, Leitungswege, Speicher und Einregulierung bei allen Betrieben denselben Umfang haben. Prüfen Sie neben dem Preis auch, wer die Unterlagen für Schall, Förderabrechnung und Übergabe liefert. Der Firmenlink ist auf Salzburg vorausgewählt.

Originalquellen: Land Salzburg: Energieberatung ↗

Vor dem nächsten Schritt

Diese Punkte bereitlegen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Reserviert die Bundesregistrierung automatisch Salzburger Landesmittel?

Nein. Das Land verwendet ein eigenes Registrierungs- und Antragsverfahren. Prüfen Sie beide Wege und deren schriftliche Bestätigungen.

Gelten die Hinweise zur Salzburger Altstadt für den ganzen Landesteil?

Die verlinkte Anleitung der Stadt betrifft die städtische Zuständigkeit. Für andere Gemeinden ist das Verfahren am jeweiligen Standort zu klären; Wasserrecht und Förderbedingungen sind zusätzliche Fragen.

Ist die angegebene Landesförderung für mein Projekt bereits sicher?

Nein. Die Seite beschreibt die veröffentlichten Bedingungen. Gebäudeeignung, förderbare Kosten, Mittelverfügbarkeit und die Entscheidung der Förderstelle bleiben für den Einzelfall zu prüfen.

Stand 2. November 2026

Quellen und Geltungsbereich.

Veröffentlichte Bedingungen und Erhebungszeiträume stehen bei den jeweiligen Angaben. Eigene Rechenbeispiele sind als solche gekennzeichnet. Für Ihr Projekt zählen das vollständige Angebot und die Entscheidung der zuständigen Stelle.

  1. Land Salzburg: Erneuerbare Zentralheizungen
  2. Land Salzburg: Förderungsrichtlinie ab 01.01.2026
  3. Stadt Salzburg: Luftwärmepumpe / Klimaanlage, Stand 01.09.2026
  4. Land Salzburg: Heizen und Kühlen, Wärmepumpen-Atlas und Wasserrecht
  5. Land Salzburg: Energieberatung
  6. Bund: Kesseltausch-Neuauflage ab 2. November 2026

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