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Vorarlberg · Heizungstausch · Aufstellung

Wärmepumpe Vorarlberg: Heizungstausch, Freistellung und Förderung 2026

In Vorarlberg verdienen Förderart und Aufstellort einen genauen Blick: Für Luftwärmepumpen gelten reduzierte Landesfördersätze. Die seit Juni 2026 bestehende baurechtliche Freistellung ist an konkrete Bedingungen gebunden.

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Eine Fachperson prüft Pläne und die Einbindung einer Wärmepumpe
Förderung, Aufstellung und notwendige Nachweise mit dem konkreten Projekt abgleichen. Symbolbild.
Porträt von Martin Kania
Fachlich eingeordnet vonMartin Kania

Heizung & Sanitär · Service · Projekt- & Bauleitung · über 30 Jahre Praxis · aktualisiert 02.11.2026

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LandesprogrammHeizungstausch 2026

Bestehender Wohnbau und weitere Voraussetzungen laut Richtlinie.

Luft/WasserHalbe Tabellensätze

50 % der Fördersätze, nicht 50 % der Investitionskosten.

Letztes Antragsdatum31.12.2026

Zusätzlich gilt die Sechsmonatsfrist ab Inbetriebnahme.

01

Wärmequelle und Gebäudekategorie bestimmen den Satz

Die Landesrichtlinie begrenzt die Förderung auf höchstens 25 % der anerkannten Kosten. Für ein Eigenheim mit höchstens zwei Wohnungen nennt die Tabelle 2.000 € Grundförderung und einen möglichen Demontagebonus von 1.000 €. Bei Luft/Wasser werden diese Tabellensätze halbiert; die Bonusvoraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein.

Der vollständige Antrag muss innerhalb von sechs Monaten ab Inbetriebnahme eingehen, spätestens am 31. Dezember 2026. Andere Förderansuchen sind offenzulegen. Eine Kombination mit der einkommensunabhängigen Bundesaktion ist laut Landesrichtlinie zulässig, mit ‚Sauber Heizen für Alle‘ dagegen nicht. Die konkrete Abrechnung bleibt zu prüfen.

Originalquellen: Land Vorarlberg: Richtlinie Heizungstausch 2026 ↗ · Land Vorarlberg: Energieförderung und Antragsformulare ↗

02

Baurechtlich frei nur unter den Bedingungen der Verordnung

Seit 13. Juni 2026 regelt § 3 der Vorarlberger Freistellungsverordnung Bedingungen für Luftwärmepumpen bis höchstens 30 kW. Dazu gehören die vorgegebenen Abstände, schallabhängige Entfernungen und eine schwingungsisolierte Aufstellung. Bei einer Eckaufstellung greift diese Freistellung nicht.

Lassen Sie im Lageplan nicht nur den Abstand zur Nachbargrenze zeigen, sondern auch relevante Fenster und Türen anderer Wohneinheiten auf demselben Grundstück. Die erforderlichen Entfernungen hängen von Aufstellungsart und maßgeblichem Schallleistungspegel ab. Ein pauschaler Abstand aus einem Prospekt ersetzt die Prüfung anhand der Verordnung nicht.

Originalquellen: RIS Vorarlberg: Freistellungsverordnung § 3, seit 13.06.2026 ↗

03

Bei Erdsonden Untergrund und Wasserrecht zusätzlich prüfen

§ 4 enthält eigene Bedingungen für Erdwärmepumpen und Tiefsonden. Genannt werden unter anderem ausgeschlossene Gebiete mit Gipsvorkommen und der Umkreis von 200 Metern um wasserrechtlich bewilligte Trinkwasserquellen und -brunnen. Die weiteren Bedingungen der Verordnung bleiben ebenfalls zu beachten.

Eine baurechtliche Einordnung ersetzt keine wasserrechtliche Abklärung. Der Landesportal-Einstieg nennt die zuständigen Stellen und Verfahren. Lassen Sie für Ihr Grundstück vor der Bohrbestellung schriftlich festhalten, welche Unterlagen, Prüfungen und Entscheidungen erforderlich sind.

Originalquellen: RIS Vorarlberg: Freistellungsverordnung § 4 für Erdwärmepumpen ↗ · Land Vorarlberg: Wasserrecht und zuständige Stellen ↗

04

Beratung und Fachangebot zusammenbringen

Das Energieinstitut Vorarlberg ist eine regionale Anlaufstelle für die Energieberatung. Bereiten Sie Verbrauchsdaten, Angaben zur Wärmeverteilung und einen Lageplan vor. Mit einer konkreten Gerätevariante lassen sich Standort und Förderkriterien gezielter klären als mit einer allgemeinen Preisfrage.

Lassen Sie im Angebot Elektroarbeiten, Fundament, Leitungswege, Rückbau und Übergabeunterlagen zuordnen. Wenn mehrere Betriebe beteiligt sind, braucht es einen benannten Ansprechpartner für die Schnittstellen. Der folgende Firmenlink übernimmt Land, Region und Leistung in die Suche.

Originalquellen: Energieinstitut Vorarlberg: Energieberatung ↗

Vor dem nächsten Schritt

Diese Punkte bereitlegen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Fördert das Land eine Luftwärmepumpe mit 50 % der Anschaffungskosten?

Nein. Die 50 % beziehen sich auf die in der Richtlinie genannten Fördersätze. Eine zusätzliche Obergrenze auf Basis der förderbaren Kosten bleibt zu beachten.

Ist jede Luftwärmepumpe unter 30 kW bewilligungsfrei?

Die Leistungsgrenze ist nur eine der Voraussetzungen. Abstände, Schall, Schwingungsisolierung und Aufstellungsart müssen ebenfalls passen. Die Eckaufstellung ist von dieser Freistellung ausgenommen.

Kann ich für eine Inbetriebnahme im Dezember noch sechs Monate bis zum Antrag warten?

Nicht nach der Richtlinie 2026: Neben der Frist ab Inbetriebnahme gilt das letztmögliche Antragsdatum 31. Dezember 2026. Für spätere Vorhaben muss die dann geltende Regelung geprüft werden.

Stand 2. November 2026

Quellen und Geltungsbereich.

Veröffentlichte Bedingungen und Erhebungszeiträume stehen bei den jeweiligen Angaben. Eigene Rechenbeispiele sind als solche gekennzeichnet. Für Ihr Projekt zählen das vollständige Angebot und die Entscheidung der zuständigen Stelle.

  1. Land Vorarlberg: Richtlinie Heizungstausch 2026
  2. Land Vorarlberg: Energieförderung und Antragsformulare
  3. RIS Vorarlberg: Freistellungsverordnung § 3, seit 13.06.2026
  4. RIS Vorarlberg: Freistellungsverordnung § 4 für Erdwärmepumpen
  5. Land Vorarlberg: Wasserrecht und zuständige Stellen
  6. Energieinstitut Vorarlberg: Energieberatung

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