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Tirol · Landesförderung · Energieberatung

Wärmepumpe Tirol: Landesförderung, Beratung und Planung 2026

Vom bestehenden Wohnhaus zum vollständigen Projekt: In Tirol gehören die Landesförderung, die notwendige Heizwassertemperatur und die örtliche Planung zusammen. Hier finden Sie die Bedingungen und die passenden Anlaufstellen.

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Ein Heizkörper wird im bestehenden Wohnhaus fachlich geprüft
Die erforderliche Heizwassertemperatur vor der Gerätewahl am bestehenden Haus prüfen. Symbolbild.
Porträt von Martin Kania
Fachlich eingeordnet vonMartin Kania

Heizung & Sanitär · Service · Projekt- & Bauleitung · über 30 Jahre Praxis · aktualisiert 02.11.2026

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Landesförderung · Einmalzuschuss25 %

Von den anerkannten förderbaren Kosten, innerhalb der Kostenobergrenzen.

Luft/Wasser · Förderkriteriummax. 50 °C

Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems; bei Erdreich/Wasser nennt Tirol 55 °C.

Landesansuchen18 Monate

Spätestens nach Rechnungsdatum; nicht mit der Bundesfrist verwechseln.

01

Tirol fördert das bestehende Wohngebäude

Das Landesprogramm setzt unter anderem eine mehr als zehn Jahre zurückliegende Baubewilligung und die Wärmepumpe als Hauptheizung voraus. Neben dem Einmalzuschuss gibt es alternativ einen Annuitätenzuschuss von 35 % der Anfangsbelastung des Kredits. Das sind nicht 35 % des Anlagenpreises.

Für Anlagen unter 50 kW nennt Tirol spezifische Kostenobergrenzen von 21.300 € bei Luft und 37.300 € bei Erdreich/Wasser; weitere allgemeine Grenzen bleiben zu beachten. Eine Kombination mit fossilen Energieträgern als Hybridanlage ist im Programm nicht zulässig. Geräte- und Kältemittelkriterien stehen in der Landesrichtlinie beziehungsweise der Produktdatenbank.

Eigene Rechnung nur für den Einmalzuschuss, ohne weitere Zuschüsse
BeispielannahmeRechnung
20.000 € vollständig anerkannte Kosten20.000 € × 25 % = 5.000 €
Individuelle AuszahlungAbhängig von Prüfung, Kostenobergrenzen und Zusage

Originalquellen: Land Tirol: Wärmepumpenheizung, Stand 01.01.2026 ↗

02

Das Landesansuchen hat einen eigenen Ablauf

Für die Wohnhaussanierung nennt das Land das Ansuchen A5 mit Bestätigung der Bauortgemeinde. Rechnungen und Zahlungsnachweise gehören zur Abwicklung. Die Landesfrist läuft grundsätzlich bis spätestens 18 Monate nach Rechnungsdatum. Daraus folgt keine gleiche Frist für die Bundesaktion.

Führen Sie Landes- und Bundesverfahren getrennt in Ihrem Zeitplan. Bei Tirol werden weitere Förderungen für dieselbe Maßnahme grundsätzlich bei den förderbaren Kosten berücksichtigt, soweit die jeweiligen Regeln nichts anderes vorsehen. Lassen Sie die konkrete Kombination bestätigen, bevor Sie Höchstbeträge zusammenrechnen.

Originalquellen: Land Tirol: Förderungsabwicklung und Ansuchen A5 ↗ · Land Tirol: Förderbare Kosten und Finanzierung ↗

03

Aufstellort und Wärmequelle am Grundstück klären

Im Angebot sollen Lageplan, Außenaufstellung, Schall, elektrische Erschließung und die sichere Führung von Abtauwasser zusammenpassen. Fragen Sie bei der Gemeinde nach dem Verfahren für das konkrete Vorhaben. Bei einer Erdsonde oder Grundwassernutzung sind die wasserrechtlichen Unterlagen zusätzlich mit der zuständigen Stelle abzustimmen.

Für Häuser in exponierter oder höherer Lage müssen die tatsächlichen Auslegungsbedingungen in die Planung eingehen. Schneeflächen, Wartungszugang und Vereisungsrisiken sind früh zu besprechen. Ein allgemeiner Prospektwert bei milder Außentemperatur beschreibt die verfügbare Heizleistung an einem kalten Standort nicht vollständig.

Originalquellen: Land Tirol: Wasserrechtliche Ansuchen und Unterlagen ↗

04

Mit vollständigen Gebäudedaten in die Beratung

Die Energieagentur Tirol bietet einen eigenen Beratungsweg für private Haushalte. Nehmen Sie Verbrauchsdaten, Grundriss, Angaben zu Heizkörpern und das vorhandene Angebot mit. Fragen Sie ausdrücklich, welcher Beratungsumfang und welcher Nachweis für Ihren Förderantrag benötigt werden.

Geben Sie allen angefragten Betrieben dieselben Unterlagen. So lassen sich Heizlast, Heizflächen, Stromanschluss und Nebenarbeiten vergleichbar anbieten. Das regionale Firmenverzeichnis ist über den folgenden Einstieg bereits auf Tirol und die Leistung Wärmepumpen eingestellt.

Originalquellen: Energieagentur Tirol: Energieberatung ↗

Vor dem nächsten Schritt

Diese Punkte bereitlegen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Bedeutet der Annuitätenzuschuss 35 % Rabatt auf die Wärmepumpe?

Nein. Er bezieht sich auf die Anfangsbelastung eines förderfähigen Bankkredits. Der Einmalzuschuss und der Annuitätenzuschuss sind unterschiedliche Förderungsformen.

Muss für Tirol jeder Landesantrag vor Bestellung gestellt werden?

Die veröffentlichte Abwicklung der Wohnhaussanierung nennt eine Frist nach Rechnungsdatum. Andere Programme, insbesondere die Bundesaktion, haben eigene Regeln. Prüfen Sie die Kombination und deren Voraussetzungen vor einer verbindlichen Beauftragung.

Reicht die Bundeszusage für die Bewilligung der Anlage?

Nein. Förderfähigkeit und zulässige Errichtung sind getrennte Fragen. Gemeinde und gegebenenfalls Wasserrechtsbehörde beurteilen das konkrete Vorhaben.

Stand 2. November 2026

Quellen und Geltungsbereich.

Veröffentlichte Bedingungen und Erhebungszeiträume stehen bei den jeweiligen Angaben. Eigene Rechenbeispiele sind als solche gekennzeichnet. Für Ihr Projekt zählen das vollständige Angebot und die Entscheidung der zuständigen Stelle.

  1. Land Tirol: Wärmepumpenheizung, Stand 01.01.2026
  2. Land Tirol: Förderungsabwicklung und Ansuchen A5
  3. Land Tirol: Förderbare Kosten und Finanzierung
  4. Land Tirol: Wasserrechtliche Ansuchen und Unterlagen
  5. Energieagentur Tirol: Energieberatung
  6. Bund: Kesseltausch-Neuauflage ab 2. November 2026

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