Schweiz & Förderpolitik Schweiz

Schweiz plant neue Gebäudeförderung: Was der Entwurf für 2028 bedeutet

Die Schweiz bereitet eine neue Struktur für die Gebäudeförderung vor. Der Bundesrat hat am 28. Oktober die Vernehmlassung zur Energieverordnung eröffnet. Für einen bevorstehenden Heizungstausch ist vor allem die zeitliche Einordnung wichtig: Ein Entwurf für 2028 verändert nicht automatisch den heutigen Förderbescheid.

Eigentümerin und Energieberater besprechen die Sanierung eines Schweizer Hauses.
Für den Heizungsersatz zählen die aktuellen kantonalen Bedingungen und der richtige Gesuchszeitpunkt.
In diesem Artikel

Kurz eingeordnet

Das Wichtigste auf einen Blick

  1. Das GFM 2028 ist Teil eines noch laufenden politischen Verfahrens.

  2. Für 2027 beschreibt der Bund eine Übergangslösung mit bisherigem Förderrahmen und geänderter Finanzierung.

  3. Konkrete Massnahmen, Anforderungen und Gesuchsverfahren bleiben auf kantonaler Ebene zu prüfen.

28.10.2026
Eröffnung der Vernehmlassung
11.02.2027
vorgesehenes Ende der Vernehmlassung
01.01.2028
angestrebtes Inkrafttreten

Was der Bund neu ordnen will

Nach UVEK-Mitteilung sollen Gebäudeprogramm und Impulsprogramm zusammengeführt werden. Das gemeinsame Fördermodell GFM 2028 gehört zum Entwurf. Vorgesehen ist eine Finanzierung aus dem zweckgebundenen Anteil der CO₂-Abgabe. Für bestimmte Massnahmen werden bis Ende 2034 jährlich maximal 410 Millionen Franken genannt. Diese Angaben beschreiben die vorgeschlagene Programmstruktur, keine bereits bewilligte Förderung für einzelne Häuser.

2027 und 2028 auseinanderhalten

Die Vernehmlassung läuft nach veröffentlichtem Zeitplan bis 11. Februar 2027; die Änderungen sollen am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Für 2027 kündigt der Bund eine Übergangslösung an: Die Finanzierung ändert sich, Massnahmen und Mittelverteilung richten sich weiterhin nach dem bisherigen Gesetz. Die Kantone behalten ihre Zuständigkeit und können eigene zusätzliche Massnahmen finanzieren.

Was das für ein konkretes Projekt bedeutet

Unsere Einordnung: Eine langfristige Programmankündigung ist für die Budgetplanung hilfreich, sollte aber nicht als persönliche Zusage verbucht werden. Fragen Sie bei der zuständigen kantonalen Stelle nach der aktuell gültigen Richtlinie, dem richtigen Gesuchszeitpunkt und den nötigen Nachweisen. Halten Sie die verwendete Fassung fest. So lässt sich später nachvollziehen, auf welche Regeln sich die Planung gestützt hat.

Nicht nur den Zuschuss vergleichen

Für die Wahl der Heizung würden wir technische Planung und Förderung gemeinsam dokumentieren. Ein grösserer Zuschuss allein macht ein unvollständiges Angebot nicht günstiger. Prüfen Sie insbesondere Umbau, Elektroarbeiten, Wärmeverteilung und Inbetriebnahme. Notieren Sie auch Positionen, deren Förderfähigkeit noch unklar ist. Diese Transparenz hilft beim Gespräch mit Fachbetrieb und Förderstelle.

Welche Fragen jetzt sinnvoll sind

Steht der Heizungsersatz kurzfristig an, braucht es eine belastbare Lösung unter den heute geltenden Bedingungen. Bei längerem Planungshorizont kann der Entwurf als zusätzlicher Szenariopunkt geführt werden. Unsere Empfehlung ist, bestätigte Beträge und mögliche spätere Änderungen in getrennten Spalten zu halten. Die politische Konsultation und die individuelle Gesuchsprüfung sind zwei verschiedene Prozesse.

Quellen geprüft am 01.11.2026. Projekt-, Termin- und Programmaussagen beziehen sich auf die verlinkten Quellen; aktuelle Änderungen vor einer Entscheidung beim Anbieter prüfen.

Am eigenen Haus weiterdenken

Offene Fragen für die Planung sammeln.

Mit verständlichen Rechnern die eigenen Annahmen prüfen und die nächsten Fragen für den Fachbetrieb vorbereiten.

Nachlesen & prüfen

Originalquellen

  1. 01UVEK: Vernehmlassung zur Neugestaltung der Gebäudeförderung, 28.10.2026
  2. 02Bund: Mitteilung zur Vernehmlassung und Link zum Erlassentwurf
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